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Öffentliche Hinweise

ÖFFENTLICHER HINWEIS Reg. Nr.: 0082/2010

Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke/Flurstücke ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz (GrdstVG v. 28. Juli 1961; BGBl. I S.1091) zu entscheiden:

Beschreibung der Grundstücke:

Gemarkung

Flur

Flurstück

Größe (ha)

Nutzungsart

Oppitz

570

0,2472

0,2472 ha A

765

0,2434

0,2434 ha A

773

0,4643

0,4643 ha A

792

0,1923

0,1923 ha A

696

0,4283

0,2400 ha GR

0,1883 ha H

Anmerkung: Die landwirtschaftlichen Flächen sind bis zum 31.12.2020 verpachtet.

Nutzung:
Ackerland                      A
Grünland                       GR
Waldfläche                    H
Weg, Verkehrsfläche     Weg

Landwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb der Grundstücke interessiert sind, werden gebeten, dies dem Landratsamt Bautzen, Sachgebiet Landwirtschaft, bis zum 15.02.2010 mit einem verbindlichem Preisangebot schriftlich mitzuteilen.