Aufgrund der besonderen Situation nach der Kreisgebietsreform im Jahr 2008 gelten die Abfallwirtschafts- und Gebührensatzungen der bisherigen Gebietskörperschaften bis zum Erlass einer neuen gemeinsamen Satzung für den neuen Gesamtkreis Bautzen weiter.
Um detailierte Informationen zu erhalten, wählen Sie links Ihr zutreffendes Entsorgungsgebiet aus.
Jeder Bürger kann mithelfen, dass die Wertstoffcontainerplätze in einem sauberen und ordentlichen Zustand bleiben. Verschmutzte Containerplätze stören nicht nur das Auge des Betrachters, sondern kosten uns alle zusätzliches Geld.
Sofern die Verursacher von Verunreinigungen oder Beschädigungen ermittelt werden können, erhalten diese eine Rechnung über die für deren Beseitigung entstandenen Kosten. Hinweise dazu nehmen die Mitarbeiter des Abfallwirtschaftsamtes entgegen.
Hinweise zur Entsorgung von Elektroaltgeräten sowie eine Übersicht über die Annahmestellen für Elektroaltgeräte im Landkreis Bautzen finden Sie im folgenden Merkblatt:
....bei der Überweisung Ihrer Abfallgebühren immer den im Bescheid genannten Zahlungsgrund anzugeben. Sonst kann Ihre Zahlung nicht korrekt zugeordnet werden.