| Postanschrift: | Landratsamt Bautzen, Macherstraße 55, 01917 Kamenz |
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| Besucheradresse: | Kamenz, Macherstraße 55 |
| Sachgebietsleiterin: | Angela Ulmer |
| Telefon: | 03578 7871-36400 |
| Fax: | 03578 7870-36400 |
| E-Mail: | schueler@lra-bautzen.de |
| Aufgaben: |
Schülerbeförderung - Organisation und Finanzierung Gewerblicher Personenverkehr - Erteilung der Genehmigungen nach dem Personenbeförderungsgesetz Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) - Gestaltung und Planung in den Verbundräumen des Verkehrsverbundes Oberlausitz-Niederschlesien und des Verkehrsverbundes Oberelbe |
| Formulare: |
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| Merkblätter: | |
| Öffnungszeiten: | |
| Montag: | geschlossen |
| Dienstag: | 8:30 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Mittwoch: | geschlossen |
| Donnerstag: | 8:30 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Freitag: | 8:30 Uhr bis 13:00 Uhr |
| Hinweis: |
Möchten Sie eine bestimmte Mitarbeiterin oder einen bestimmten Mitarbeiter sprechen, bitten wir Sie, telefonisch einen Termin zu vereinbaren. |
| Ansprechpartner: | Dorit Blüthgen |
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| Telefon: | 03578 7871-36417 |
| Fax: | 03578 7870-36417 |
| Ansprechpartner: | Anja Brückner |
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| Telefon: | 03578 7871-36416 |
| Fax: | 03578 7870-36416 |
| Ansprechpartner: | Regina Gottlöber |
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| Telefon: | 03578 7871-36412 |
| Fax: | 03578 7870-36412 |
| Ansprechpartner: | Maik Herrmann |
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| Telefon: | 03578 7871-36413 |
| Fax: | 03578 7870-36413 |
| Ansprechpartner: | Christin Lenz |
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| Telefon: | 03578 7871-36415 |
| Fax: | 03578 7870-36415 |
| Ansprechpartner: | Andrea Nguyen |
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| Telefon: | 03578 7871-36414 |
| Fax: | 03578 7870-36414 |
| Ansprechpartner: | Roswitha Wendt |
|---|---|
| Telefon: | 03578 7871-36411 |
| Fax: | 03578 7870-36411 |
Entsprechend § 23 Abs. 3 Schulgesetz ist der Landkreis Bautzen verantwortlich für den Schulbusverkehr. äger der notwendigen Beförderung der Schüler und der damit entstehenden Beförderungskosten.
Der Kreistag Bautzen hat in seiner Sitzung am 30.03.2009 die Satzung über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten beschlossen.
Im § 7 der Satzung ist die Eigenanteilspflicht (je Beförderungsmonat) geregelt:
| Grundschule | 8,00 € |
| Förderschule (Kl. 1 bis 4, Unterstufe, Mittelstufe) | 8,00 € |
| Mittelschule / Gymnasium | 13,00 € |
| Förderschule (ab Kl. 5, Oberstufe, Werkstufe) | 13,00 € |
| Berufsbildende Schule | 17,00 € |
Nähere Einzelheiten dazu finden Sie im Flyer bzw. in der Satzung selbst.
Der Schülerverkehr wird überwiegend mit öffentlichen Linien durchgeführt. Diese werden durch Schülerlinien und Schulbusverkehre ergänzt. Die Fahrpläne der öffentlichen Linienverkehre finden sie auf den Internetseiten der Verkehrsverbünde VVO und ZVON.
Wer Personen mit Kraftfahrzeugen gegen Entgelt befördert, unterliegt den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) und muss die dafür notwendige Genehmigung besitzen. Diese Genehmigungen (u. a. Taxi, Mietwagen, Ausflugsfahrten) sind beim Straßenverkehrsamt des Landkreises zu beantragen. Hier können auch die für das Gebiet der europäischen Gemeinschaft benötigten Gemeinschaftslizenzen für den grenzüberschreitenden Personenverkehr mit Kraftomnibussen ausgestellt werden.
Dazu ist ein formgebundener Antrag erforderlich, der mit weiteren Unterlagen (siehe Merkblatt) eingereicht werden muss.
Der Landkreis Bautzen beschließt per Satzung die aktuellen Taxitarife und eine Taxiordnung. Beides haben die Taxifahrer mitzuführen.
Für die Erteilung der Genehmigung im öffentlichen Linienverkehr ist die Landesdirektion Dresden zuständig.
Der öffentliche Personennahverkehr ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge. Der Sächsische Landtag hat 1995 ein entsprechendes Gesetz "ÖPNVG" beschlossen. Dieses Gesetz gilt für den öffentlichen Personennahverkehr auf der Straße und Schiene. Öffentlicher Personennahverkehr ist auch der Verkehr mit Taxen und Mietwagen, der einen öffentlichen Verkehr ersetzt, ergänzt oder verdichtet.
Die Planung, Organisation und Ausgestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs auf der Straße ist vorrangig eine Aufgabe des Landkreises, während der Schienenpersonennahverkehr in der Verantwortung der Zweckverbände Verkehrsverbund Oberlausitz-Niederschlesien (ZVON) und Verkehrsverbund Oberelbe (VVO)liegt.
Auskünfte zu Fahrplänen und Tarifen im öffentlichen Personennahverkehr können über den ZVON und den VVO für das jeweilige Verkehrsgebiet eingeholt werden.