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Personen- und Schülerverkehr

Postanschrift: Landratsamt Bautzen, Macherstraße 55, 01917 Kamenz
Besucheradresse: Kamenz, Macherstraße 55
 
Sachgebietsleiterin: Angela Ulmer
Telefon: 03578 7871-36400
Fax: 03578 7870-36400
E-Mail: schueler@lra-bautzen.de
 
Aufgaben: 

Schülerbeförderung - Organisation und Finazierung

Gewerblicher Personenverkehr - Erteilung der Genehmigungen nach dem Personenbeförderungsgesetz

Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) - Gestaltung und Planung in den Verbundräumen des Verkehrsverbundes Oberlausitz-Niederschlesien und des Verkehrsverbundes Oberelbe

 
Formulare:
 
Merkblätter:
 
Öffnungszeiten:
Montag: 8:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Dienstag: 8:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 8:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 8:30 Uhr bis 13:00 Uhr
 
Hinweis:

Möchten Sie eine bestimmte Mitarbeiterin oder einen bestimmten Mitarbeiter sprechen, bitten wir Sie, telefonisch einen Termin zu vereinbaren.

Unsere Telefonnummern / Faxnummern lauten wie folgt:

Frau Blüthgen     03578 7871-36417 / 03578 7870-36417 (Altkreis Kamenz)

Frau Gottlöber     03578 7871-36412 / 03578 7870-36412 (Altkreis Bautzen)

Frau Kliemand    03578 7871-36413 / 03578 7870-36413 (Stadt Hoyerswerda)

Frau Lenz             03578 7871-36415 / 03578 7870-36415 (Altkreis Bautzen)

Frau Nguyen        03578 7871-36414 / 03578 7870-36414 (Altkreis Bautzen)

Frau Schulz          03578 7871-36416 / 03578 7870-36416 (Altkreis Kamenz)

Frau Wendt          03578 7871-36411 / 03578 7870-36411 (Altkreis Kamenz)

Schülerverkehr

Der neue Landkreis Bautzen ist Rechtsnachfolger für die ehemaligen Landkreise Bautzen und Kamenz und der ehemaligen Kreisfreien Stadt Hoyerswerda für die Aufgaben der Schülerbeförderung.

Entsprechend § 23 Abs. 3 Schulgesetz ist der Landkreis Bautzen Träger der notwendigen Beförderung der Schüler und der damit entstehenden Beförderungskosten. Der Landkreis Bautzen ist ermächtigt, Einzelheiten zur Anspruchsberechtigung und Kostenerstattung durch eine Satzung zu regeln. 

Der Kreistag Bautzen hat in seiner Sitzung am 30.03.2009 eine neue Satzung über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten beschlossen, die am 01. August 2009 in Kraft tritt.

Im § 7 der Satzung ist die Eigenanteilspflicht (je Beförderungsmonat) geregelt:

 Grundschule     8,00 €
 Förderschule (Kl. 1 bis 4, Unterstufe, Mittelstufe)   8,00 €
 Mittelschule / Gymnasium                                         13,00 €
 Förderschule (ab Kl. 5, Oberstufe, Werkstufe)  13,00 €
 Berufsbildende Schule                                                  17,00 €

 Nähere Einzelheiten dazu finden Sie im Flyer bzw. in der Satzung selbst.

Personenverkehr

Die Durchführung einer entgeltlichen oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen unterliegt den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) und ist genehmigungspflichtig. Für die Erteilung der Genehmigung im Linienverkehr (§ 42 PBefG  und § 43 PBefG) ist die Landesdirektion Dresden zuständig.

Landesdirektion Dresden
Abteilung 3 A - Verkehr und Straßenbau, Wirtschaft und Arbeit
Referat 36 - Personen- und Güteverkehr
Stauffenbergallee 2,
01099 Dresden

Die Genehmigungen im Gelegenheitsverkehr

Verkehr mit Taxen § 47 PBefG  
Verkehr mit Mietwagen § 49 PBefG und Ausflugsfahrten mit Pkw § 48 PBefG
Gelegenheitsverkehr mit KOM §§ 48, 49 PBefG

sind beim Straßenverkehrsamt des Landkreises zu beantragen. Hier können auch die für das Gebiet der europäischen Gemeinschaft benötigten Gemeinschaftslizenzen für den grenzüberschreitenden Personenverkehr mit Kraftomnibussen ausgestellt werden.

Dazu ist ein formgebundener Antrag erforderlich, der mit weiteren Unterlagen (siehe Merkblatt) eingereicht werden muss.

Beim Verkehr mit Taxen werden Beförderungsbedingungen und -entgelte durch Satzung festgelegt. Die aktuellen Satzungen können im Straßenverkehrsamt eingesehen werden und sind von jedem Taxifahrer mitzuführen.
Taxenordnung des ehemaligen Landkreises Bautzen und Taxitarifordnung sowie 1. Verordnung zur Änderung der Taxitarifordnung
Taxitarifordnung des ehemaligen Landkreises Kamenz
Taxiordnung der Stadt Hoyerswerda, 1. Verordnung zur Änderung (2007)

 

Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)

Der öffentliche Personennahverkehr ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge. Der Sächsische Landtag hat 1995 ein entsprechendes Gesetz "ÖPNVG" beschlossen. Dieses Gesetz gilt für den öffentlichen Personennahverkehr auf der Straße und Schiene. Öffentlicher Personennahverkehr ist auch der Verkehr mit Taxen und Mietwagen, der einen öffentlichen Verkehr ersetzt, ergänzt oder verdichtet.

Die Planung, Organisation und Ausgestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs auf der Straße ist vorrangig eine Aufgabe des Landkreises, während der Schienenpersonennahverkehr in der Verantwortung der Zweckverbände Verkehrsverbund Oberlausitz-Niederschlesien (ZVON) und Verkehrsverbund Oberelbe (VVO)liegt.

Auskünfte zu Fahrplänen und Tarifen im öffentlichen Personennahverkehr können über den ZVON und den VVO für das jeweilige Verkehrsgebiet eingeholt werden.

Seit 01. April 2007 wird das Sachsen-Ticket und das Sachsen-Ticket Single auch im Verbundgebiet des ZVON anerkannt. Der ZVON und der VVO beteiligen sich außerdem an einem 2-jährigen Pilotversuch zum Handy-Ticket - Kauf eines Fahrausweises mit Hilfe des Handys (http://www.zvonhandyticket.de/).