| Postanschrift: |
Landratsamt Bautzen, Bahnhofstraße 9, 02625 Bautzen |
| Besucheradresse: |
Kamenz, Macherstraße 57 |
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| Sachgebietsleiterin: |
Monique Rex |
| Telefon: |
03578 7871-50300 |
| Fax: |
03578 7870-50300 |
| E-Mail: |
sozialamt@lra-bautzen.de |
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| Aufgaben: |
Betreuungsbehörde
- Beratung und Aufklärung zum Betreuungsrecht und zu den Vorsorgeinstrumenten (Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung)
- Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen unter der Vorsorgevollmacht und/oder Betreuungsverfügung
- Ermittlungstätigkeiten in den Betreuungsverfahren (Prüfung der Notwendigkeit der Einrichtung einer Betreuung und Vorschlag eines geeigneten Betreuers) für das Betreuungsgericht
- Anleitung und Unterstützung der Betreuer und Vollmachtnehmer bei der Ausübung ihrer Tätigkeit
Pädagogischer Fachdienst
- Allgemeine Soziale Beratung unter Einbindung der Beratungsstellen der freien Träger der Wohlfahrtspflege
- Beratung von Menschen mit Behinderung bzw. von Behinderung bedrohter Menschen zu konkreten Leistungen der Sozialhilfe,insbesondere zu Leistungen der Eingliederungshilfe gemäß des 6. Kapitels SGB XII, und des Schwerbehindertenrechts SGB IX
- Beratung und Unterstützung der Eltern von behinderten oder von Behinderung bedrohter Kinder zur Möglichkeit der ambulanten Frühförderung, zur Förderung in Kindertageseinrichtungen und in Schulen einschließlich der fachlichen Begleitung der Maßnahmen
Eingliederungshilfe:
- Gewährung von Leistungen, die darauf gerichtet sind, eine vorhandene Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen, zu mildern und den behinderten Menschen in die Gesellschaft einzugliedern (§ 53 SGB XII)
- Ziel der Eingliederungshilfe ist es vor allem, den Menschen mit Behinderung die Führung eines menschenwürdigen Lebens zu ermöglichen und eine Benachteilung aufgrund der Behinderung zu verhindern, die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern, die Ausübung eines angemessenen Berufs oder einer sonstigen angemessenen Tätigkeit zu ermöglichen und soweit wie möglich Unabhängigkeit von Pflege zu erlangen
- Leistungsgewährung ist abhängig von der Besonderheit und Schwere des Einzelfalls und von der Möglichkeit einer potentiellen Zielerreichung
- Leistungsgewährung des Sozialhilfeträgers erfolgt gemäß des Nachrangigkeitsgrundsatzes, d.h. die Leistungsansprüche gegenüber anderer Rehabilitationsträger (u.a. Krankenkasse, Pflegekasse)sind vorrangig zu prüfen
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| Formulare: |
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| Öffnungszeiten: |
| Montag: |
geschlossen, Termine nach Vereinbarung |
| Dienstag: |
8:30 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Mittwoch: |
geschlossen, Termine nach Vereinbarung |
| Donnerstag: |
8:30 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Freitag: |
8:30 Uhr bis 13:00 Uhr |
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| Hinweis: |
Möchten Sie eine bestimmte Mitarbeiterin oder einen bestimmten Mitarbeiter sprechen, bitten wir Sie, telefonisch einen Termin zu vereinbaren.
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