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Leistungsrechnung

Postanschrift: Landratsamt Bautzen, Macherstraße 55, 01917 Kamenz
Besucheradresse: Garnisonsplatz 5, 01917 Kamenz
 
Fachbereichsleiterin: Gudrun Kotsch
Telefon: 03578 7871-56000
Fax: 03578 7870-56000
E-Mail: asz@lra-bautzen.de
 
Aufgaben: 

Kompetente Mitarbeiter in vier Teams gewährleisten die Bearbeitung Ihrer Anträge auf Grundsicherungsleistungen für Arbeitsuchende.

Sie sind zuständig für:

  • Regelleistungen
  • Unterkunfts- und Heizkosten
  • Mehrbedarfe
  • Pflichtbeiträge zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung
  • befristeten Zuschlag im Anschluss an den Bezug von Arbeitslosengeld I
  • einmalige Leistungen

Arbeitslosengeld II

Wichtige Hinweise für Antragsteller


Ausgabe der Anträge

Diese erfolgt in der Erstberatung, Garnisonsplatz 4 in 01917 Kamenz, zu den regulären Öffnungszeiten des Arbeits- und  Sozialzentrums Kamenz.
>Öffnungszeiten des ASZ Kamenz

Antragsabgabe sowie Klärung komplizierter Sachverhalte

Die Antragsabgabe erfolgt in der Erstberatung des Arbeits- und Sozialzentrums Kamenz, Garnisonsplatz 4 in 01917 Kamenz. Bei der Einreichung der Unterlagen ist die Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes wichtig.
Damit sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausreichend Zeit für die Prüfung Ihrer Antragsunterlagen sowie für Hinweise, Erklärungen und die Beratung nehmen können, bitten wir Sie, mindestens eine Stunde vor dem Ende der Öffnungszeiten vorzusprechen.

 

Wichtig zu wissen:

  • Rechtzeitige Antragstellung: Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts werden grundsätzlich erst ab dem Tag der Antragstellung gezahlt, nicht rückwirkend.
  • Bearbeitung des Antrages: Die Bearbeitung und Prüfung Ihres Antrages kann erst erfolgen, wenn die Unterlagen vollständig vorliegen.
  • Mitteilung von Veränderungen: Bitte beachten Sie, dass Sie dazu verpflichtet sind, uns jede Veränderung in Ihren persönlichen, wirtschaftlichen und familiären Verhältnissen  umgehend mitzuteilen!
  • Bewilligungszeitraum und Folgeantrag: Der Bewilligungszeitraum Ihres Arbeitslosengeldes II ist auf dem Bewilligungsbescheid vermerkt. Bitte denken Sie daran, 6-8 Wochen vor Ablauf dieses Zeitraumes den Folgeantrag zu stellen.