Der Fachbereich Eingliederung kann Ihnen insbesondere eine Förderung aus dem Vermittlungsbudget gewähren. Mit der Förderung aus dem Vermittlungsbudget können Ihnen individuelle und an Ihren konkreten Vermittlungsbedarf orientierte Hilfestellungen zu teil werden, die Sie zur Anbahnung oder Aufnahme eines versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses, eines versicherungspflichtigen Ausbildungsverhältnisses und einer schulischen Berufsausbildung benötigen. Bekannte Leistungen, wie zum Beispiel die Gewährung von Reise- und Bewerbungskosten können weiterhin erbracht werden. Überdies ist der Fachbereich Eingliederung zentrale Anlaufstelle für Maßnahmen und Projekte zur Eingliederung in Arbeit.
Die Voraussetzungen für die Gewährung von Eingliederungsleistungen sind der Bezug von Arbeitslosengeld II und die Antragstellung vor dem Eingliederungs-"Ereignis".
Für ein individuelles Beratungsgespräch stehen Ihnen Ihr persönlicher Kundenberater und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres Servicebüros gern zur Verfügung. Zur Vermeidung von Wartezeiten empfehlen wir Ihnen eine telefonische Terminvereinbarung unter:
Die Anträge für die unterschiedlichen Arten von Eingliederungsleistungen erhalten Sie im Servicebüro des Teams Eingliederung (Kornmarkt 4b, Zi 1.404), bei dem für Sie zuständigen Kundenberater oder in den Außensprechzeiten.