Gemäß § 19 SGB II können Geld- und Sachleistungen für Hilfebedürftige in der Bedarfsgemeinschaft wie folgt gewährt werden:
Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende werden gemäß § 37 SGB II nur auf Antrag erbracht. Eine Gewährung der Leistung vor Antragstellung ist nicht möglich.
Anträge erhalten Sie im Amt für Arbeit und Soziales Bautzen, ggf. in Ihrer Stadt- und Gemeindeverwaltung sowie in den genannten Außensprechzeiten. Des Weiteren können
Sie sich die Formulare auf unserer Internetseite herunterladen.
Um eine lückenlose Zahlung gewährleisten zu können, stellen Sie bitte sicher, dass Ihr Antrag vollständig ausgefüllt ist und alle erforderlichen Nachweise in Kopie enthält. Nachforderungen unsererseits führen zu erheblichen zeitlichen Verzögerungen. Bitte notieren Sie auf einzureichenden Unterlagen in jedem Fall das Aktenzeichen Ihrer Bedarfsgemeinschaft.
Für ausführliche Informationen vereinbaren Sie bitte einen persönlichen Termin unter:
Tel. 03591 5251-47105 /-47106.
Wenn Sie unsere Internetformulare nutzen möchten, gilt das Eingangsdatum in der Behörde als Antragsdatum. Sie können den Antrag persönlich abgeben oder per Post an das:
Amt für Arbeit und Soziales
Kornmarkt 4
02625 Bautzen
schicken.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin für die Abgabe ihres Erstantrages persönlich oder telefonisch unter o.g. Telefonnummer.
Sie haben die Möglichkeit die Formulare auszudrucken oder interaktiv auszufüllen.
Beachten Sie bitte, das die Vordrucke für Folgeanträge nicht automatisch an Sie versandt werden. Bitte achten Sie darauf, Ihren Antrag auf Weitergewährung rechtzeitig vor Ablauf Ihres Bewilligungszeitraumes einzureichen.