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Vorbeugender Brandschutz und Feuerwehrwesen
- Ausführung der Aufsicht nach § 5 SächsBRKG
- Beratung und Unterstützung der kreisangehörigen Gemeinden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben im örtlichen Brandschutz sowie Unterstützung der überörtlichen Zusammenarbeit
- Überprüfung der Aufstellung, der Ausrüstung, des Leistungsstandes und der Einsatzbereitschaft der Feuerwehren
- Durchführung von Ausbildungsmaßnahmen, die das gemeindeübergreifende Zusammenwirken der öffentlichen Feuerwehren zum Gegenstand haben nach SächsBRKG i.V. SächsFwVO
- Durchführung von Ausbildung der Feuerwehr auf der Ebene des Landkreises auf der Grundlage des § 76 Abs. 1 SächsBRKG i.V. mit KrBMVO
- Mitwirkung bei der Organisation der Inanspruchnahme von Lehrgängen an der Landesfeuerwehrschule durch die Feuerwehren
- Festlegungen der überörtlichen Einsatzbereiche der öffentlichen Feuerwehren der kreisangehörigen Gemeinden im Einvernehmen mit den Gemeinden
- Aufstellung und Fortschreibung gemeindeübergreifender Alarm- und Ausrückeordnungen sowie Einsatzpläne
- Mitwirkung bei der Errichtung und Unterhaltung einer Leitstelle nach § 11 SächsBRKG
- Zusammenarbeit mit der Integrierten Leitstelle zum Einsatz der Feuerwehren
- Ermittlung von gemeindeübergreifender Gefahrenpotentiale
- Festlegung der notwendigen Beschaffung von auch gemeindeübergreifend einzusetzender Ausrüstung gemeinsam mit den Gemeinden
- Gewährung von Zuwendungen an kreisangehörige Gemeinden zur Förderung des Feuerwehrwesens nach Förderrichtlinie Feuerwehrwesen (FRFw) vom 18.12.2003
- Planung und Durchführung gemeindeübergreifender Brandschutzübungen sowie Übungen nach § 13 SächsBRKG
- Unterstützung der oberen Brandschutz-Rettungsdienst- und Katastrophenschutzbehörde bei der Durchführung der Aufsicht über die Werkfeuerwehren nach § 21 SächsBRKG
- Unterstützung der Durchführung von Brandverhütungsschauen nach Maßgabe des SächsBRKG i.V. mit SächsFwVO
- Leitung der Arbeitsgruppe " Schutz der Wälder "
- Stellungnahmen im Baugenehmigungsverfahren zu Brandschutzerfordernissen nach SächsBO, der VwV des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Bauordnung, als Träger öffentlicher Belange nach BauGB und im Genehmigungsverfahren nach BlmSchG
- Sicherung der Entgegennnahme von Schadensmeldungen
- Übernahme der Einsatzleitung bei Bränden, öffentlichen Notständen und Unglücksfällen nach § 49 SächsBRKG
- Prüfung von Verleihungsvorschlägen für Feuerwehr- Ehrenzeichen (Vorschlagrecht) nach Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Stiftung eines Feuerwehrehrenzeichens (VwVFeuEZ)
Feuerwehrtechnisches Zentrum Standorte Bischofswerda/Kamenz
- Wartung, Pflege und Prüfung von Geräten und Ausrüstung der Feuerwehren
- Betrieb von zwei Atemschutzübungsanlagen für die Atemschutzausbildung der Feuerwehren,
- Sicherstellung der Lagerung und jederzeitigen Verfügbarkeit von Katastrophenschutzmitteln,
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