Bautzen, DER LANDKREIS

Öffentlicher Hinweis über die Anzeige und die Beanstandung von einem Landpachtvertrag in der Gemeinde Großharthau

25.04.2024

Teilen Sie uns Ihr Interesse bis zum 07.05.2024 mit.

Information an Landwirte und Landwirtschaftsbetriebe

Das Landratsamt Bautzen muss über den Pachtvertrag folgenden Grundstückes nach dem Landpachtverkehrsgesetz entscheiden:

Vertragsumfang
Gemarkung Flurstücks-Nr. Größe  in ha Nutzungsart
Großharthau 651/1 1,5452 Landwirtschaftsfläche

Landwirte und Landwirtschaftsbetriebe, die dieses Grundstück zur Aufstockung ihres Betriebes pachten möchten, teilen dies bitte dem Landratsamt Bautzen bis zum 07.05.2024 schriftlich mit.

Ihr Schreiben sollte folgendes enthalten:

  • ein verbindliches Angebot
  • den Nachweis der Aufstockungsbedürftigkeit
  • das Aktenzeichen 61.1-780.21:BZ0219/2024

Ihr Formular für den Nachweis der Aufstockungsbedürftigkeit

Sie haben noch Fragen?

Ihre Fragen beantworten Ihnen die Ansprechpartner zur Dienstleistung Anzeige und Beanstandung nach dem Landpachtverkehrsgesetz

Rechtsgrundlage

Die Rechtsgrundlage für die Genehmigung zum Verkauf der Grundstücke ist das Grundstücksverkehrsgesetz.

Ihre Ansprechpartner im Landratsamt

Ihre Fragen beantworten Ihnen die Ansprechpartner zur Dienstleistung "Landpachtverkehr".