25.04.2024
Teilen Sie uns Ihr Interesse bis zum 07.05.2024 mit.
Information an Landwirte und Landwirtschaftsbetriebe
Das Landratsamt Bautzen muss über den Pachtvertrag folgenden Grundstückes nach dem Landpachtverkehrsgesetz entscheiden:
Gemarkung | Flurstücks-Nr. | Größe in ha | Nutzungsart |
---|---|---|---|
Großharthau | 651/1 | 1,5452 | Landwirtschaftsfläche |
Landwirte und Landwirtschaftsbetriebe, die dieses Grundstück zur Aufstockung ihres Betriebes pachten möchten, teilen dies bitte dem Landratsamt Bautzen bis zum 07.05.2024 schriftlich mit.
Ihr Schreiben sollte folgendes enthalten:
- ein verbindliches Angebot
- den Nachweis der Aufstockungsbedürftigkeit
- das Aktenzeichen 61.1-780.21:BZ0219/2024
Lage des Grundstückes
Ihr Formular für den Nachweis der Aufstockungsbedürftigkeit
- Landwirtschaft: Nachweis der Aufstockungsbedürftigkeit nicht barrierefrei
Sie haben noch Fragen?
Ihre Fragen beantworten Ihnen die Ansprechpartner zur Dienstleistung Anzeige und Beanstandung nach dem Landpachtverkehrsgesetz
Rechtsgrundlage
Die Rechtsgrundlage für die Genehmigung zum Verkauf der Grundstücke ist das Grundstücksverkehrsgesetz.
- www.gesetze-im-internet.de/grdstvg Auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz finden Sie das Grundstücksverkehrsgesetz.
Ihre Ansprechpartner im Landratsamt
Ihre Fragen beantworten Ihnen die Ansprechpartner zur Dienstleistung "Landpachtverkehr".