Bautzen, DER LANDKREIS

Afrikanische Schweinepest (ASP) ist noch nicht vorbei

Wildschwein
03.05.2024

Der gesamte Landkreis Bautzen wird nach wie vor der Sperrzone II zugeordnet – es gibt immer noch positive Funde von Afrikanischer Schweinepest bei Wildschweinen. Bei der Bekämpfung ist der Landkreis auf die aktive Mithilfe aller Einwohner angewiesen. 

Dazu zählt unter anderem der sorgsame Umgang mit Speisereste. Diese sind nicht in der freien Natur zu entsorgen, da sie die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest fördern. Wenn Wildschweine unzureichend erhitzte Speiseabfälle fressen, können Tierseuchenerreger übertragen werden. Auch auf die Leinenpflicht sollten Hundebesitzer achten. Diese besteht sachsenweit in allen Gebieten der Sperrzone II und damit im gesamten Landkreis. 

Darüber hinaus gelten in der Sperrzone II besondere Einschränkungen und Vorschriften für Schweinehalter und künftige Schweinehalter. Ihre aktuellen Tierbestände müssen sie dem Veterinäramt des Landkreises melden – ebenso Zu- und Abgänge aus ihrem Bestand. Strenge Regeln betreffen den Transport von Schweinen aus dem Landkreis sowie innerhalb des Landkreises. Dazu bedarf es einer Ausnahmegenehmigung des Veterinäramtes. Diese Genehmigung kann nur erteilt werden, wenn der Schweinehalter folgende Kriterien, sogenannte Biosicherheitsmaßnahmen, erfüllt:

  • Die Auslauf- und Freilandhaltung ist grundsätzlich verboten.
  • An den Stalleingängen müssen Desinfektionseinrichtungen vorhanden sein.
  • Es darf kein Kontakt der Hausschweine und des Futters mit Wildschweinen und anderen gehaltenen Tieren möglich sein.
  • Speiseabfälle dürfen nicht an Klauentiere verfüttert werden.
  • Die Anzahl von Personen, die die Schweine versorgen, ist auf ein Minimum einzuschränken.
  • Tierärztliche Kontrollen sind vorgeschrieben.

Bei Fragen, insbesondere zu den Haltungsbedingungen von Schweinen, geben die Tierärzte des Veterinäramtes Auskunft und beraten einzelfallbezogen. 

Nur gemeinsames Handeln kann die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest verhindern und dazu führen, dass der Landkreis der Sperrzone I mit weniger Einschränkungen zugeordnet werden kann. Die Entscheidung darüber wird von der EU-Kommission getroffen.

Hintergrund:

Die Afrikanische Schweinepest ist eine Virusinfektion, die ausschließlich Schweine, also Wild- und Hausschweine, betrifft. Sie verläuft fast immer tödlich und ist unheilbar. Es gibt bisher keine Möglichkeit, die Schweine durch eine vorbeugende Impfung zu schützen.

Für den Menschen und andere Tierarten ist die Afrikanische Schweinepest nicht ansteckend oder gefährlich. 

Am 10. September 2020 wurde in Brandenburg ein erster Fall von Afrikanischer Schweinepest bei einem Wildschwein in Deutschland bestätigt. Seitdem wurden Ausbrüche von Afrikanischer Schweinepest bei Wildschweinen in Brandenburg, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern festgestellt.

Der erste Fall in unserem Landkreis wurde am 15.11.2021 bei einem Todfund in Dubrauke festgestellt.

In Sachsen wurden bis dato 2.343 Fälle von Afrikanischer Schweinepest nachgewiesen. Neuinfektionen werden aktuell in den Landkreisen Görlitz und Bautzen auf niedrigen einstelligen Niveau festgestellt. Hot-Spots sind im Norden unseres Landkreises die Reviere Bluno, Spohla sowie Tagebauseen Bernsteinsee, Lohsa-See, Sabrodter See, Lugteich, wo die Kadaverbergung erschwert ist.

In diesen Tagen wird bei der EU-Kommission ein Antrag eingereicht, wonach der südliche Teil unseres Landkreises und ein Streifen zwischen Kamenz und dem Landkreis Meißen in die Sperrzone I (Pufferzone) überführt werden soll. In der Sperrzone I ist die Vermarktung von Wild- und Hausschweinen erleichtert. Wir müssen glaubhaft nachweisen, dass in diesen Gebieten trotz intensiver Suche, auch mit Drohnen- und Hundeunterstützung mindestens 12 Monate keine positiven Fälle gefunden wurden.

Wie lange der Antrag bearbeitet wird, lässt sich nicht vorhersagen.

Mit der Überführung von Teilen unseres Landkreises in die Sperrzone I werden allerdings noch keine Zäune abgebaut.